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Berlin

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helga902
19.04.2024 15:56
Es gibt doch auch die Möglichkeit einen Vertrag mit Umsatzbeteiligung zu machen.
Geringes Grundgehalt falls der Umsatz dann zu gering ist, der Rest am Umsatz beteiligt. Wie genau ihr das dann genau aussehen soll, würde ich von einem Anwalt aufsetzen lassen
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Es gibt doch auch die Möglichkeit einen Vertrag mit Umsatzbeteiligung zu machen. Geringes Grundgehalt falls der Umsatz dann zu gering ist, der Rest am Umsatz beteiligt. Wie genau ihr das dann genau aussehen soll, würde ich von einem Anwalt aufsetzen lassen
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Rachel Müller
19.04.2024 17:10
Interessant. Lieben dank. Werde mich schlau machen
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Rachel Müller schrieb:

Interessant. Lieben dank. Werde mich schlau machen

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helga902 schrieb:

Es gibt doch auch die Möglichkeit einen Vertrag mit Umsatzbeteiligung zu machen.
Geringes Grundgehalt falls der Umsatz dann zu gering ist, der Rest am Umsatz beteiligt. Wie genau ihr das dann genau aussehen soll, würde ich von einem Anwalt aufsetzen lassen

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